Die §57a-Begutachtung (Pickerl)

Die §57a-Begutachtung (Pickerl)

Die §57a-Begutachtung, allgemein als Pickerl bekannt, ist die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von Fahrzeugen in Österreich. Sie dient dazu festzustellen, ob Ihr Fahrzeug den geltenden Sicherheits-, Umwelt- und Betriebsvorschriften entspricht und somit für den Straßenverkehr zugelassen ist.

Nach erfolgreicher Begutachtung wird die Pickerl-Plakette angebracht, die den Zeitpunkt der nächsten fälligen Überprüfung ausweist.

Was wird überprüft?
Bei der §57a-Begutachtung werden alle sicherheits- und umweltrelevanten Fahrzeugteile kontrolliert. Dazu zählen unter anderem Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung, Reifen sowie die Abgasanlage. Die Überprüfung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Ablauf der Begutachtung
Werden Mängel festgestellt, informieren wir Sie transparent über den Zustand Ihres Fahrzeugs. Notwendige Reparaturen erfolgen ausschließlich nach Rücksprache. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Mängelbehebung und eine anschließende Nachbegutachtung.
Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie Ihren Termin zur §57a-Begutachtung und sorgen Sie dafür, dass Ihr Fahrzeug sicher und gesetzeskonform unterwegs ist.